Unser Förderverein

Der Förderverein wurde 1997 zur ideellen und materiellen Förderung der Grundschule Linden und ihrer Schülerinnen und Schüler gegründet. Hauptaufgaben sind die Entwicklung und Durchführung von pädagogisch wertvollen Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der Kinder in enger Absprache mit dem Lehrerkollegium, die materielle bzw. finanzielle Unterstützung von Anschaffungen, sowie die materielle bzw. finanzielle Unterstützung einer Teilhabe aller Kinder an Projekten und Veranstaltungen der Schule.

Seit Mai 2020 können Sie dem Förderverein der Grundschule Linden über die Seite Schulengel bei Online-Einkäufen eine Spende zukommen lassen. HIER finden Sie mehr Informationen dazu.

Außerdem können Sie den Förderverein der Grundschule Linden auch mit dem Programm von Amazon Smile unterstützen. Pro Bestellung von Ihnen spendet Amazon einen kleinen Geldbetrag zu Gunsten des Fördervereins. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

 

Laden Sie unseren Aufnahmeantrag für eine Mitgliedschaft im Förderverein mit diesem Link herunter.
Sie können alternativ auch folgendes Bild speichern und drucken:

 

In der letzten Mitgliedervollversammlung wurde folgender Vorstand gewählt:

Herr Mansfeld

Herr Astrath

Finanzverwalter Rainer Horn

Zudem sind vom Lehrerkollegium Frau Bormann und Frau Gehle im Vorstand.

In den letzten 19 Jahren sind zahlreiche Maßnahmen vom Förderverein unterstützt worden.

So haben wir mit der Schulleitung den Schreibwettbewerb Donnerkiel 2004 ins Leben gerufen, bei dem sich unsere Schüler/Innen Geschichten zu einem Bild ausdenken. Außerschulische Juroren nehmen die Bewertung der Texte vor und prämieren die besten Texte für jede Klasse. Hierbei werden bei unserem Schulfest die Sieger jeder Klasse ausgezeichnet und bekommen ein kleines Geschenk. Zudem werden alle Geschichten der Schüler/Innen unserer Schule in einem Buch veröffentlicht und zum Verkauf angeboten. Der Erlös dieser Bücher geht wieder in die Förderung unserer Schüler/Innen.

Seit 2001 wird das Angebot „Mein Körper gehört mir!“ für die Klassen 3 und 4 mit unterstützt. Dieses wichtige theaterpädagogisches Präventionsprogramm erklärt den Kindern: Mein Körper gehört nur mir allein. Ich bestimme über meinen und du über deinen.

In Abstand von 4 Jahren führen wir seit 2012 „Trommelzauber“ durch. Dieses Erlebnis begeistert Jeden, ob Schüler/Innen, Lehrer oder Eltern und Verwandte. Wenn der Schulhof im Rhythmus der Trommeln bebt, schlagen die Herzen im Einklang und pure Lebensfreude kommt auf.

Zudem wurde die Linde, unser Logo der Schule, auf dem Schulhof gepflanzt. Aus dem kleinen Bäumchen ist bereits ein kleiner stattlicher Baum geworden, der auch schon Schatten spendet.

2013 konnten wir die Spielgeräte auf dem vorderen Schulhof anschaffen. 2011 ist von uns das große Spielgerät auf dem hinteren Schulhof gekauft worden. Alle Spielgeräte werden von den Kindern in den Pausen und in der Betreuungszeit heiß geliebt. Außerdem sind immer wieder kleinere Spielgeräte von uns angeschafft oder ausgetauscht worden.

Die Schulbibliothek wurde mit ins Leben gerufen und mit Büchern ausgestattet. Hier können sich alle Kinder Bücher zu allen Themen kostenlos ausleihen. Dankbar sind wir allen Eltern, die sich bereit erklären stundenweise die Öffnung der Bücherei zu betreuen.

Natürlich darf die Unterstützung der Schüler/Innen nicht fehlen, die aus irgendwelchen Gründen sich die Klassenfahrt, den Ausflug oder die Schulbücher etc. nicht leisten können. Jederzeit kann ein Förderantrag gestellt werden, wenden Sie sich vertrauensvoll an ihre Klassenlehrerin. Sie ist der schnelle Weg zu uns.

Um das Angebotene finanzieren zu können sind wir auf die Mitgliedsbeiträge der Eltern angewiesen. Außerdem werden durch unsere Feste – Sponsorenlauf, Donnerkiel, Trommelzauber, Märkte, etc. – Gelder eingenommen. Hinzu kommen Spenden von verschiedenen Unternehmen.

Wir nehmen jederzeit Spenden an um die Schule zu unterstützen. Dabei dürfen diese gerne projektbezogene Spenden sein.

Wir danken jedem Einzelnen, der all diese Angebote mit zum Erfolg geführt hat. Ohne die Beteiligung jedes Einzelnen wäre es nicht möglich Anschaffungen für die Schüler/Innen zu tätigen.

Wenn Sie Fragen und/oder Anregungen haben, dann wenden Sie sich gerne an uns: foerderverein@grundschulelinden.de

 

 

Wenn Sie uns unterstützen möchten, dann können Sie uns gerne eine Spende zukommen lassen:
Konto des Fördervereins der Grundschule Linden:
IBAN DE17 4305 0001 0005 4082 16
BIC WELADED1BOC
bei der Sparkasse Bochum.
Ihre Spenden kommen den Kindern dieser Schule zugute.

 

Satzung des Fördervereins

§ 1

Name, Sitz, Geschäftsjahr und Rechtsform des Vereins

  1. Der Name des Vereins lautet: „Förderverein der Grundschule Linden e.V.“
  2. Der Sitz des Vereins ist Bochum.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Schuljahr.
  4. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum eingetragen.

§ 2

Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung der Grundschule Linden (Donnerbecke 3).
  2. Im Rahmen dieser Zielsetzung fördert der Verein durch materielle Zuwendungen kulturelle, soziale und sportliche Aktivitäten der Schüler/innen und trägt zur Finanzierung von Veranstaltungen und Anschaffungen (Lehr­- und Lernmittel, fachspezifischen Sammlungen, Schulbücherei, Musikinstrumente) bei, soweit dafür Haushaltsmittel des Schulträgers nicht zur Verfügung stehen.
  3. Der Verein ist gemeinnützig im Sinne des Abschnittes 3 „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 3

Mittel des Vereins

  1. Der Verein finanziert seine Förderungsmaßnahmen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuwendungen seiner Mitglieder oder Dritter.
  2. Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

§ 4

Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person sein, die entweder als Lehrkraft an der Grundschule Linden tätig ist oder deren Kind die Grundschule Linden besucht.
  2. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Beitrittserklärung.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Kündigung zum Schuljahresende oder wenn ein Schuljahr kein Beitrag gezahlt wurde. Ausstehende  Beträge werden durch den Verein nach Erlöschen der Mitgliedschaft nicht mehr geltend gemacht. Ebenfalls endet die Mitgliedschaft zum Ende des Schuljahres, wenn die Voraussetzungen nach Abs. 1 wegfallen.
  4. Die Steuerabzugsfähigkeit von  Beiträgen und Spenden kann bescheinigt werden.

§ 5

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung, der Vorstand.

§ 6

Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Schuljahr vom Vorstand einberufen (möglichst im ersten Halbjahr). Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit zweiwöchiger Frist
  2. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, den Kassenprüfer, entlastet den Vorstand, nimmt den Jahresbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen, legt Höhe und Fälligkeit der Mitgliederbeiträge fest, gibt Anregungen und Empfehlungen für die Verwendung des Vereinsvermögens und für die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Maßnahmen.
  3. Die Mitgliederversammlung fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  4. Zur Änderung der Satzung bedarf es dreiviertel der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Über eine Satzungsänderung kann nur dann ein Beschluss gefasst werden, wenn der Einladung zur Mitgliederversammlung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Text beigefügt worden war.
  5. Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben.

§ 7

Die außerordentliche Mitgliederversammlung

  1. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß vom Vorstand einberufen werden, wenn es von mindestens 20 % der Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Grundes verlangt wird oder auch bei Rücktritt des gesamten Die Ladungsfrist beträgt nur 7 Tage.
  2. Bezüglich der Beschlussfassung gelten die Bestimmungen des § 6.

§ 8

Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern:
  • dem Vorsitzenden
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem Finanzverwalter
  • einem Mitglied der Schulleitung der Grundschule Linden
  • einem Mitglied des Lehrerkollegiums der Grundschule Linden.

Der Vorstand, außer dem Schulleiter der Grundschule Linden, wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt.

  1. Der Vorstand vertritt den Verein im Sinne des § 26 BGB.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters.
  3. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen, das von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist.
  4. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und leitet sie. Ein Entgelt für seine Tätigkeit erhält er nicht.
  5. Wird dem Vorstand nicht zum Ende des Schuljahres Entlastung erteilt, ist mit der Verweigerung der Entlastung sogleich durch die Mitgliederversammlung ein neuer Vorstand zu wählen.
  6. Zu besonderen Anlässen oder aus wichtigen Gründen kann der Vorstand auch Dritte zu den Beratungen hinzuziehen.
  7. Bei Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes übernehmen die verbliebenen Vorstandsmitglieder dessen Pflichte und Rechte bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
  8. Der Vorstand hat einen Anspruch auf Abschluss einer angemessenen Haftpflichtversicherung für Risiken seiner Tätigkeit, deren Kosten der Verein trägt.

§ 9

Geschäftsführung

  1. Der Vorstand kann ein Vorstandsmitglied mit der Erledigung der laufenden Geschäfte des Vereins beauftragen.
  2. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied ist an die Beschlüsse und Weisungen des Vorstandes gebunden.
  3. Bei außergewöhnlichen Maßnahmen und Ausgaben hat es eine Entscheidung des Vorstandes herbeizuführen.

§ 10

Kassenprüfer

  1. Zum Kassenprüfer wird ein Mitglied von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Er darf nicht dem Vorstand angehören.
  2. Dem Kassenprüfer obliegt die Prüfung der Vereinskasse. Ein Entgelt für seine Tätigkeit erhält er nicht.
  3. Bei Rücktritt des gesamten Vorstandes übernimmt der Kassenprüfer die Funktion des Vorstandes, jedoch nur hinsichtlich der Einberufung und Leitung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.

§ 11

Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von dreiviertel der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Die Auflösung erfolgt auch, wenn der Zweck des Vereines entfällt.
  2. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Bochum oder deren Rechtsnachfolger mit der Verpflichtung, es für die Grundschule Linden (Donnerbecke 3) oder falls diese nicht mehr besteht, für Zwecke der Gemeinschaftsgrundschulen zu verwenden.

§ 12

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bochum.

Verabschiedet von der Mitgliederversammlung:  Bochum, im Oktober 1997.
Geändert zuletzt von der Mitgliederversammlung am 25. September 2019.